Weil´s "ohne" auch nicht geht :-)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sylvia Auer - Stand 04.2013

1. Geltungsbereich

Die Leistungen der von Sylvia Auer organisierten Reisen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage von aktuell geltenden deutschen Gesetzen. Weitere Regelungen enthalten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.  Teilnahmevoraussetzungen

Rennradfahren bzw. Mountainbiken ist eine körperlich belastende Sportart, die neben sportlicher Leistung absolute körperliche Fitness voraussetzt. Der Reisende sollte bei bester Gesundheit an der Reise teilnehmen. Diese speziellen Anforderungen sollte bei Antritt der Reise erfüllt sein und eine entsprechende Ausrüstung sollte vorhanden sein. Im Zweifelsfall sollte der Reisende vor Antritt der Reise seinen Arzt konsultieren. Für alle Reiseteilnehmer gilt der Helm als Voraussetzung zum Reiseantritt.

Die Buchung ist ab Alter 18 möglich. Darunter wird eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig.

3. Anmeldung/Abschluß des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bzw. Buchung, bietet er dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung muss per Brief, Email oder per Fax erfolgen (Textform nach§126b BGB). Die Reisebedingungen des Reiseveranstalters werden mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt. Nimmt der „Reisebucher“ die Buchung für mehrere Reisende vor, so hat er für seine eigenen Vertragsverpflichtungen als auch die der mit angemeldeten Personen einzustehen. Der Reisevertrag kommt erst mit Erhalt einer Annahmeerklärung durch Sylvia Auer zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form und wird dem Kunden unverzüglich nach Vertragsschluss schriftlich (Kopie) zugestellt.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme an den Reiseveranstalter erklärt.

4. Bezahlung

Nach Buchung bzw. nach dem Erhalt der Reisebestätigung ist folgender Zahlungsmodus einzuhalten:Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von  20 % des Reisepreises fällig.  Der Restbetrag wird spätestens 14 Tage vor Reisebeginn per Banküberweisung fällig.
Bei einer Buchung innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Reisepreis sofort und in voller Höhe zu zahlen.

Ohne rechtzeitige Zahlung des vollen Reisepreises erlischt für den Reisenden der Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Von der Zahlung der Stornogebühren ist er dadurch aber nicht entbunden. Mögliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers.

5. Vertragsleistungen/Gewährleistung

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet bzw. im  Prospekt und aus der daraus hervorgehender Leistungsbeschreibung.

Die Ausschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf sowie die Leistungen des Veranstalters dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Routenänderungen können durch den Reiseveranstalter oder auch durch dessen Bernhard Grubmüller/Tourguide vor Ort situativ entschieden und vorgenommen werden, sofern höhere Gewalten im Spiel sind, wie z.B. Sturm, Gewitter, Überschwemmungen, welche eine Weiterführung der geplanten Tour technisch unmöglich bzw. nur unter erhöhter Gefahr der Teilnehmer ermöglichen.
Der Reiseveranstalter oder dessen Tourguide sind bestrebt, die Tour unter einer gleichwertigen, alternativen Routenführung zu Ende zu bringen.

Ist ein witterungsbedingter Reiseabbruch unabdingbar (aufgrund höherer Gewalt), so berechtigt dieser Umstand den Reisenden nicht zur Rückerstattung des Reisepreises, auch nicht anteilig.
Anpassungen der Routen
 können auch durch nicht adäquate Leistungsfähigkeit der Teilnehmer erfolgen.

Bei Veränderung der Leistung, werden Mängel die dadurch aufgetreten sind durch mindestens gleichwertige Leistungen ersetzt.

Sollte bereits vor Antritt der Reise eine Veränderung der Strecke oder der Übernachtung erfolgen wird zeitnah informiert.

Bei Reisen mit Bahnbeförderung:
Angaben zu Fahrzeiten regelt das Bahnticket. Verspätungen oder Verschiebungen können jederzeit eintreten und liegen alleine in der Verantwortung der Bahngesellschaft.
Der Reiseveranstalter hat diese nicht zu vertreten.

6. Pflichten des Veranstalters

Sylvia Auer leistet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
 
Eine gewissenhafte Reisevorbereitung,
 die Richtigkeit der Reisebeschreibung
und die Erbringung der Reiseleistungen.


7. Gefahrenhinweis, Haftungsbeschränkung 

Touren auf Verkehrsstraßen oder in alpinem Gelände birgen Risiken. Erhebliche Verletzungen oder tödliche Unfälle sind trotzt eines Höchstmaß an Sicherheit und Vorbereitung nie auszuschließen. Absolute Sicherheit kann nicht gewährleistet werden.
Die Beteiligung an der Veranstaltung erfolgen auf eigene Gefahr hin.
Es gibt einen Ausschluß der Haftung die durch Nichtfolgeleisten von Anweisungen entstehen oder durch Fehlverhalten anderer Gäste oder Personen außerhalb der Gruppe verursacht werden. Für Schäden, die beim Transport oder Verlust von Reisegepäck oder Material entstehen begründet die Haftung 
 nur wenn der Schaden auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen ist.

8. Rücktritt durch den Reisenden
 

a.       Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Entscheidend für die Wirksamkeit des Vertragsrücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Die Rücktrittserklärung erfolgt schriftlich.
Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen sowie mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

b.       Für einen durch den Reisenden erklärten Reiserücktritt entsteht dem Reiseveranstalter ein pauschalierter Anspruch auf Stornierungsgebühren wie folgt:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 50 €,
vom 29. bis 15. Tag: 30 %
vom 14. bis 7. Tag: 50 %
vom 6. bis 1. Tag: 70 %
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 %.

c.       Dem Reisenden steht das Recht frei, einen Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise dem Reiseveranstalter keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die in den Stornierungspauschale ausgewiesenen Gebühren. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass nicht angetreten wird.

d.       Bei bereits erfolgter Bahnbuchung erhöht sich die Stornogebühr um die Kosten für die Stornierung des Fahrt. Dies können bis zu 100 % des Fahrpreises betragen.
Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reiserücktritts/Reiseabbruchversicherung!
 

9. Rücktritt und Vertragskündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, in nachfolgenden Fällen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen.
Ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn der Reisende die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht ausreichend tauglich ist (s.a. Ziff. 1 bzw. unser Ausrüstungsmerkblatt)

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters bzw. dessen Tourguides nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies betrifft auch das wiederholte Nichtbefolgen von Anweisungen durch unsere Guides oder beispielsweise riskante, fahrlässig Fahrmanöver, welche die Sicherheit anderer Reiseteilnehmer oder die der Tourguides gefährden.

Bei Kündigung durch den Reiseveranstalter bleibt ihm der Anspruch auf den Reisepreis erhalten; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich Erstattungen durch Leistungsträger. Eventuell entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der gekündigte Störer selbst.
Mit Einhaltung einer 4 Wochenfrist vor Reisebeginn:

Wenn eine im Katalog und in der Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Reiseveranstalter den Vertrag einseitig mit einer 4 Wochenfrist kündigen.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden darüber in Kenntnis zu setzen und den gezahlten Reisepreis umgehend und vollständig zu erstatten.

Wenn dem Reiseveranstalter die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten unzumutbar geworden ist. Gründe für eine Unzumutbarkeit kann ein zu geringes Buchungsaufkommen sein, so dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein 4 wöchiges Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, sofern er die dazu führenden Umstände nicht selbstschuldnerisch zu vertreten hat oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugesendet.


10. Bilder

Der Reiseteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass auf der Tour gemachte Fotos für Werbezwecke (Internet etc.) vom Reiseveranstalter unentgeltlich genutzt werden dürfen. Ist der Reiseteilnehmer hiermit nicht einverstanden, muß er dies schriftlich vor Tourantritt gegenüber dem Reiseveranstalter bzw. dessen Tourguide zum Ausdruck bringen.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
 

12. Allgemeines
 

Druck- und Darstellungsfehler, sowie technische Irrtümer bleiben dem Reiseveranstalter vorbehalten.

Den Fahrzeiten unserer Beförderungsmittel liegen durchschnittliche Verkehrsverhältnisse zugrunde und die Angaben sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehenden Folgen und Kosten haften wir nicht.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 82377 Penzberg bzw. 82362 Weilheim i.Obb. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur dort verklagen.

Für Klagen von dem Veranstalter gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von dem Veranstalter maßgebend. Bei der Buchung von Reisen, die durch einen Fremdveranstalter durchgeführt werden, gelten die jeweiligen Stornobedingungen des Veranstalters.

14. Datenschutz

Mit der Weitergabe des Namens, Adresse und Telefonnummer - im Sinne einer Teilnehmerliste - erklärt sich der Reiseteilnehmer einverstanden.
Alle persönlichen Daten werden vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes behandelt. Ist der Reiseteilnehmer hiermit nicht einverstanden, muß er dies schriftlich vor Tourantritt gegenüber dem Reiseveranstalter anzeigen.

 

Veranstalter

Sylvia Auer - Königsdorfer Str. 20, 82547 Beuerberg

Weitere an der Veranstaltung und Durchführung beteiligte Person:

Bernhard Grubmüller - Seeshaupter Str. 16 - 82377 Penzberg